Appell an den Landtag und an die Landesregierung für ein Landesklimagesetz
Apell von Climate Action, Dachverband für Natur- und Umweltschutz udn Heimatpflegverband Südtirol
14. April 2025
Die menschengemachte Erderhitzung nimmt unaufhörlich
zu, 2024 war das bisher heißeste Jahr
seit Beginn der Aufzeichnungen. Der Klimawandel
hat unübersehbare Folgen für Ökosysteme in aller
Welt einschließlich des Alpenraums. Als Teil eines
Industrielandes mit hohen aktuellen und kumulierten
Treibhausgasemissionen ist unser Land Mitverursacher
und Mitbetroffener der Klimakrise.
Vor diesem Hintergrund ist Südtirol – zusammen mit
allen Unterzeichnerstaaten der Internationalen
Klimakonvention von Paris von 2015 und mit mehr
als 300 Regionen in der EU – aufgerufen, einen angemessenen
Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Auch auf der Ebene der Regionen muss mehr getan
werden, um die nationalen und internationalen
Klimaziele zu erreichen. Wir fordern, dass Südtirol
konsequent, systematisch und auf sozial gerechte
Weise die nötigen Klimaschutzmaßnahmen schneller
als bisher umsetzt. Wie aus repräsentativen
Umfragen hervorgeht, begrüßt die Mehrheit unserer
Bevölkerung mehr Einsatz für den Klimaschutz.
Südtirol will bis 2040 die Klimaneutralität erreichen.
Zu diesem Zweck hat die Landesregierung 2023
den Klimaplan Südtirol 2040 beschlossen, der mit
Vorschlägen des Klima-Bürgerrats und des Stakeholder-
Forums ergänzt worden ist. Damit soll der
Weg geebnet werden, um 2040 die CO 2-Emissionen
aus unserem Gebiet auf netto null zu reduzieren.
Südtirol würde seinem Anspruch gerecht, als
„Klimaland“ italienweit zum Vorreiter im Klimaschutz
zu werden. Wir haben die Ressourcen, dies auf sozial
gerechte Weise zu bewerkstelligen.
Doch schon heute ist erkennbar, dass auch der
aktualisierte Klimaplan nicht ausreicht, um die Klimaneutralität
bis 2040 zu erreichen.
Die Ziele für die CO 2-Minderung sind nicht verpflichtend,
das Maßnahmenpaket ist unvollständig,
Verfahren zur Umsetzung der Maßnahmen sind unzureichend
geregelt. Das Grundproblem ist: es
fehlt die rechtliche Verbindlichkeit der Ziele und Maßnahmen
des Klimaplans. Die Landesregirrung kann
diese Ziele jederzeit nach Gutdünken anpassen, kann
Maßnahmen ändern oder ganz streichen. Als bloße
politische Selbstverpflichtung ist dieser Plan erst
der erste Schritt und damit nicht genug, um den
Klimawandel sozial gerecht einzudämmen.
Die Politik muss den zweiten Schritt setzen. Um zu
greifen, muss Klimaschutz auf Landesebene gesetzlich
verankert werden. Sowohl der Ausstieg aus
den fossilen Energieträgern als auch die Anpassung
an die Folgen des Klimawandels erfordern eine
gesetzliche Regelung. Dabei kann sich Südtirol an
zahlreichen Vorbildern unter den Regionen Europas
orientieren. Schon seit 2013 haben die meisten
deutschen Bundesländer Landesklimagesetze in
Kraft gesetzt und Erfahrung in der Umsetzung gesammelt.
Auch in anderen EU-Ländern hat man erkannt,
dass regionale und kommunale Ebenen
mitwirken müssen. Auch wenn Italien noch kein nationales
Klimagesetz hat, steht es den Regionen
und Provinzen frei, ihre Zuständigkeiten für dieses Ziel zu nutzen.
Wir rufen deshalb den Landtag und die Landesregierung auf, dem auf Landesebene nötigen und gestaltbaren Klimaschutz eine rechtliche Grundlage zu geben. Noch in dieser Legislaturperiode soll ein „Landesklimagesetz“ verabschiedet werden, um die Ziele des Klimaplans festzuschreiben und die sozial gerechte Umsetzung der Maßnahmen zu ermöglichen. Die Zeit drängt, wenn in 15 Jahren Klimaneutralität erreicht werden soll! Alle politischen Vertreter:innen und alle im Landtag vertretenen Parteien sind aufgerufen, an dieser Zukunftsaufgabe mitzuwirken.
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