Unterstützungsleistung für ältere Menschen: ISEE bis September abgeben
21. February 2025
Neue Leistung für Bezieherinnen und Bezieher von Renten und Sozialgeldern ab 65 Jahren mit einer ISEE unter 20.000 Euro – Verhandlungen Land INPS/NISF bezüglich Auszahlung schreiten voran
Mit dem Landeshaushalt 2025 wurde eine Unterstützungsleistung für ältere Menschen mit geringem Einkommen eingeführt, für die im Dreijahreszeitraum 2025-2027 jährlich jeweils etwa 50 Millionen Euro bereitstehen. Die neue Leistung steht Bezieherinnen und Beziehern von Renten (auch der Hausfrauenrente), Sozialgeldern und Invalidenrenten ab einem Alter von 65 Jahren mit einer ISEE unter 20.000 Euro und einem maximalen monatlichem Einkommen/Bezug unter 1000 Euro brutto zu. "Der Beitrag wird so berechnet, dass Anspruchsberechtigte insgesamt im Schnitt über einen Monatsbetrag von insgesamt 1000 Euro brutto verfügen können", erinnert Soziallandesrätin Rosmarie Pamer. "Ausbezahlt wird die Leistung an die Berechtigten einmal jährlich – und zwar vom Nationalen Fürsorgeinstitut INPS/NISF."
Derzeit wird von Land und INPS/NISF an der Umsetzung der Maßnahme gearbeitet, erst dieser Tage hat ein weiteres Treffen dazu stattgefunden. "Wir sind dabei, verschiedene technische Details zu klären und arbeiten an der Lösung von Komplexitäten, die das Verfahren betreffen", berichtet Michela Trentini, Direktorin der Landesabteilung Soziales, die für das Land die Verhandlungen leitet.
Das NISF/INPS wird die vom Land finanzierte Unterstützungsleistung dann individuell ausbezahlen, erstmals voraussichtlich gegen Jahresende. Ursprünglich sollte eine Auszahlung an eine erste Personengruppe bereits im Sommer erfolgen. "Dies ist nun aber aufgrund der Herausforderungen in der Abwicklung laut INPS/NISF nicht machbar", informiert Trentini.
Ein eigenes Ansuchen ist für den Erhalt der Unterstützungsleistung für ältere Menschen mit geringem Einkommen nicht notwendig, wohl aber die ISEE-Erklärung, die zur Ermittlung der wirtschaftlichen Lage einer Familie dient. Für die ISEE kann man sich noch bis innerhalb September an die Steuerbeistandszentren (CAF) wenden. Wenn die Voraussetzungen für die Leistung gegeben sind, wird das INPS/NISF dann die Leistung auszahlen.
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