Wochenblatt Meran
  • Meraner Stadtanzeiger Wochenblatt
  • News
  • Magazin
    • Editorial
    • Der Stieglitz
    • Titelthema
    • merk-würdig
    • So gesehen
    • Wandern in Südtirol
    • Botanischer Spaziergang
    • Aufgelesen
    • Ausländer in Meran
    • Chronik
    • Der Sterngucker
    • Erlesenes
    • Gesundheit
    • Historisches
    • Interview
    • Kolumne
    • Kultur
    • Meraner Informiert
    • Porträt
    • Ratgeber
    • Wirtschaft
    • Wohl ist die Welt...
    • Worte über Worte
    • Worte zum Nachdenken
  • Service
    • Ausgabenarchiv
    • Blätterarchiv
    • Kleinanzeigen
    • Gesundheit
      • Apotheken Meran
      • Ärzte Meran
    • Kirchen / Gottesdienste
    • Reiseleiter für Meran
    • Wetter für Meran
    • Verkehrsbericht Meran
  • Info
    • Termine
    • Preise / Mediendaten
    • Team
    • Kontakt
  1. meraner.eu 
  2. Wirtschaft  
  3. Nach der Abschaffung der Voucher
Lesezeit: 2 min

Nach der Abschaffung der Voucher

Was sind die Alternativen?

Im Frühling 2017 von Dr. Egon Gerhard Schenk

Dieser Artikel erschien vor 8 Jahren im Meraner Stadtanzeiger und ist unter Umständen nicht mehr ganz aktuell

Am 17.03.2017 hat die Regierung mit einer Notverordnung die Lohngutscheine (Voucher) ohne Wenn und Aber abgeschafft. Nur wer Voucher bis innerhalb 17.03.2017 gekauft hat, kann diese noch bis zum 31.12.2017 verwenden. In einer ersten Reaktion hat das INPS das Portal für die Anmeldung der Mitarbeiter und deren Bezahlung völlig geschlossen. Seit zwei Wochen ist das Portal wieder offen.

Auf der Suche nach Alternativen möchten wir Sie auf zwei Arten von Arbeitsverträgen hinweisen, welche eventuell an Stelle der Voucher verwendet werden können. Wir müssen jedoch darauf aufmerksam machen, dass es sich um reguläre Arbeitsverhältnisse handelt. Der Mitarbeiter muss daher regulär einen Tag vor Arbeitsbeginn über ProNotel2 angemeldet werden. Es müssen die normalen Sozialbeiträge eingezahlt werden, die Zahlungen unterliegen der normalen Lohnsteuer. Die wesentlichen Vorteile der Voucherbeschäftigung (kein Arbeitsverhältnis, keine Anmeldung, geringe INPS-Beiträge, Steuerfreiheit) sind daher verschwunden.

Alternativen

Teilzeitvertrag

Es handelt sich um einen normalen Arbeitsvertrag, bei welchem jedoch die wöchentliche Arbeitszeit reduziert ist. Der Mitarbeiter arbeitet nur an bestimmten Tagen oder nur für eine gewisse Stundenanzahl. Nachteil: der Stundenplan muss genauestens im Arbeitsvertrag angeführt werden. Eventuelle Flexibilitätsklauseln sind von den Kollektivverträgen geregelt.

Vertrag auf Abruf

Es handelt sich hierbei um ein sehr flexibles Arbeitsverhältnis, mit welchem ein Mitarbeiter, nach erfolgter Meldung beim Amt für Arbeitsmarktbeobachtung, kurzfristig im Betrieb beschäftigt werden kann. Der Mitarbeiter wird sozusagen zur Arbeit „gerufen“. Die Zahlung der Entlohnung erfolgt nur bei Erbringung einer Arbeitsleistung.

Nachteile:

  1. Leider kann der Vertrag auf Abruf nicht in allen Fällen abgeschlossen werden.
    Ein Vertrag über Arbeit auf Abruf kann abgeschlossen werden
    1. mit Personen unter 24 Jahren, wobei die Arbeitsleistung noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (also bis einen Tag vor dem 25. Geburtstag) erbracht werden kann;
    2. mit Personen über 55 Jahren.
      Die Möglichkeit der Beschäftigung auf Abruf gilt überdies noch für alle Berufsbilder, welche in der Königlichen Verordnung Nr. 2657/1923 angeführt sind. Es sind dies in erster Linie die Beschäftigten im Gastgewerbe, die Verkäufer im Einzelhandel und die Fahrer von Transportunternehmen. Auch die Kollektivverträge können Möglichkeiten für die Beschäftigung auf Abruf festlegen.
  2. Der Arbeitsantritt muss telematisch dem Arbeitsministerium mitgeteilt werden.
  3. Die Arbeitsleistung darf die Höchstgrenze von 400 Stunden in 3 Sonnenjahren nicht überschreiten.

Weiterlesen?

Sie haben der Cookie-Nutzung nicht zugestimmt. Das ist natürlich in Ordnung. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir auf die - auch noch so spärlichen - Werbeeinnahmen angewiesen sind, um den Betrieb der Website aufrecht zu erhalten. Falls sie den vollen Inhalt sehen möchten, können sie hier der erweiterten Cookie-Nutzung und somit den Werbeeinblendungen zustimmen und uns so ermöglichen, Werbung von Drittanbietern einzublenden. Danke.

Werbung

Die Meraner BankMeraner Stadtanzeiger Online-Werbung
Ausgabe 7/2017
Meraner Stadtanzeiger 7/2017
Thu, 06. Apr 2017

  • Editorial 07/2017
  • Gärtnerei Wielander
  • Wenn die Spinner unterwegs sind
  • Der kosmische Ursprung der Zeiteinheiten
  • Makuladegeneration und Grauer Star
  • Interview mit Landesrat Richard Theiner
  • Die Miss im Porträt
  • Nach der Abschaffung der Voucher

PDF-Download 7/2017
Meraner Stadtanzeiger
Meraner Medien GmbH
Romstraße 65
39012 Meran
MwSt. 02 635 820 216

Tel. 0473 234 505
P.IVA 02 635 820 216

Bankverbindung:
Südtiroler Volksbank: IT94 O 05856 58590 0405 7122 3610
Südtiroler Sparkasse: IT85 P 06045 58596 0000 0502 0574

  • Impressum
  • Cookies
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • powered by dp