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Lesezeit: 2 min

Weitgehend steuerfreies Einkommen

Im Herbst 2019 von Mirko Oliva

Dieser Artikel erschien vor 6 Jahren im Meraner Stadtanzeiger und ist unter Umständen nicht mehr ganz aktuell

Italien versucht die Einwanderung zu fördern. Was angesichts der Aussagen mancher italienischer Politiker kaum möglich erscheint, stimmt wirklich: Das italienische Steuergesetz sieht eine Reihe von interessanten Steuervorteilen vor, um im Ausland ansässige Arbeitskräfte nach Italien zu holen. Interessant ist dies, weil sich die Steuerbegünstigungen generell an im Ausland ansässige Personen richtet, und somit auch an Südtiroler, die im Ausland studiert oder gearbeitet haben.

Wer ab 2020 seinen Wohnsitz nach Italien verlegt, muss lediglich 30 % des Einkommens besteuern – die restlichen 70 % sind steuerfrei. In der Praxis bedeutet dies, dass z.B. ein Arbeitnehmer, der 100.000 € brutto (Lohn nach Abzug Sozialbeiträge zu seinen Lasten) im Jahr verdient, nur 30.000 € versteuern muss. Netto bleiben dem Arbeitnehmer dann also ca. 93.000 € statt 63.000 €! Die Steuerbegünstigung kann angewandt werden, wenn der Steuerzahler in den zwei Steuerperioden vor der Rückkehr nach Italien im Ausland ansässig war und danach seinen Wohnsitz für mindestens 2 Jahre in Italien behält und auch vorwiegend in Italien arbeitet. Die Steuerbegünstigung gilt sowohl für Angestellte als auch für selbständige Unternehmer und Freiberufler. Voraussetzung ist, dass es sich beim Begünstigten um einen EU-Bürger (oder um den Bürger eines Staates handelt, mit dem Italien ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat) handelt und dieser entweder ein Universitätsstudium abgeschlossen hat und die letzten 24 Monate vor seiner Rückkehr außerhalb von Italien gearbeitet hat (auch als Selbstständiger) oder dass er in den letzten 24 Monaten vor seiner Rückkehr außerhalb von Italien studiert hat und einen Uniabschluss erworben oder eine postuniversitäre Ausbildung absolviert hat. Die Steuerbegünstigung gilt prinzipiell für 5 Jahre. Wer ab 2020 zurückkommt, profitiert aber von einem weiteren Vorteil:

Es steht eine Verlängerung auf 10 Jahre zu, sofern der Begünstigte eine Immobilie in Italien erwirbt oder ein Kind hat. Sofern der Steuerzahler drei oder mehr Kinder hat, reduziert sich die Steuerbelastung noch einmal dramatisch: in diesem Fall sind sogar nur 10% des Einkommens zu versteuern.

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Thu, 31. Oct 2019

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