Wochenblatt Meran
  • Meraner Stadtanzeiger Wochenblatt
  • News
  • Magazin
    • Editorial
    • Der Stieglitz
    • Titelthema
    • merk-würdig
    • So gesehen
    • Wandern in Südtirol
    • Botanischer Spaziergang
    • Aufgelesen
    • Ausländer in Meran
    • Chronik
    • Der Sterngucker
    • Erlesenes
    • Gesundheit
    • Historisches
    • Interview
    • Kolumne
    • Kultur
    • Meraner Informiert
    • Porträt
    • Ratgeber
    • Wirtschaft
    • Wohl ist die Welt...
    • Worte über Worte
    • Worte zum Nachdenken
  • Service
    • Ausgabenarchiv
    • Blätterarchiv
    • Kleinanzeigen
    • Gesundheit
      • Apotheken Meran
      • Ärzte Meran
    • Kirchen / Gottesdienste
    • Reiseleiter für Meran
    • Wetter für Meran
    • Verkehrsbericht Meran
  • Info
    • Termine
    • Preise / Mediendaten
    • Team
    • Kontakt
  1. meraner.eu 
  2. Wirtschaft  
  3. Ab 2020 Kontrollorgan auch für kleinere GmbHs
Lesezeit: 2 min

Ab 2020 Kontrollorgan auch für kleinere GmbHs

Im Frühling 2019 von Dr. Egon Gerhard Schenk

Dieser Artikel erschien vor 6 Jahren im Meraner Stadtanzeiger und ist unter Umständen nicht mehr ganz aktuell

Im Rahmen der Revision des Konkursrechtes (gesetzesvertretende Verordnung Nr. 14 vom 12. Januar 2019) wurde bei Kapital­gesellschaften die Überwachung durch externe Prüfer stark erweitert.

Bisherige Grenzen für die Ernennung eines Überwachungsrates oder eines Rechnungsprüfers

Bis zum 31.12.2019 ist die Ernennung eines Überwachungsrates oder eines Rechnungs­prüfers bei GmbHs nur dann notwendig, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Grenzwerte überschritten wurden:

  1. Gesamtbetrag der Aktiva der Bilanz: 4,4 Millionen €
  2. Erträge aus Verkäufen und Leistungen: 8,8 Millionen €
  3. durchschnittlich Beschäftigte während des Geschäftsjahres: 50 Personen.

Neue Grenzen

Ab dem 1. Januar 2020 ist die Ernennung eines Überwachungsrates oder eines Rechnungsprüfers bei GmbHs immer dann notwendig, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren wenigstens einer der folgenden Grenzwerte überschritten wurde:

  1. Gesamtbetrag der Aktiva der Bilanz: 2 Millionen €
  2. Erträge aus Verkäufen und Leistungen: 2 Millionen €
  3. durchschnittlich Beschäftigte während des Geschäftsjahres: 10 Personen.

Aufgaben des Kontrollorgans

Das Kontrollorgan hat die Aufgabe, eventuelle Krisensituationen zu erkennen und die Unternehmen in diesem Zusammenhang zu beraten. Sollte die Situation nicht saniert werden, muss dies eventuell den Behörden signalisiert werden. Zweck der Ernennung des Kontrollorgans ist in Krisensituationen präventiv zu agieren, um ein Insolvenzverfahren zu vermeiden.

Termine und Kosten

Weiterlesen?

Sie haben der Cookie-Nutzung nicht zugestimmt. Das ist natürlich in Ordnung. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir auf die - auch noch so spärlichen - Werbeeinnahmen angewiesen sind, um den Betrieb der Website aufrecht zu erhalten. Falls sie den vollen Inhalt sehen möchten, können sie hier der erweiterten Cookie-Nutzung und somit den Werbeeinblendungen zustimmen und uns so ermöglichen, Werbung von Drittanbietern einzublenden. Danke.

Werbung

Die Meraner BankBestattung Theiner in Meran
Ausgabe 9/2019
Meraner Stadtanzeiger 9/2019
Thu, 02. May 2019

  • Editorial 09/2019
  • Zwei Wiener in Meran, die Spuren hinterlassen
  • Bei Stress – ab zum Waldbaden
  • Jin Liwei
  • Frühlingsblühende Spiersträucher
  • Hundefestival „Days for Dogs“
  • Atzwang – St. Andreas – St. Verena – Kollmann
  • Ab 2020 Kontrollorgan auch für kleinere GmbHs

PDF-Download 9/2019
Meraner Stadtanzeiger
Meraner Medien GmbH
Romstraße 65
39012 Meran
MwSt. 02 635 820 216

Tel. 0473 234 505
P.IVA 02 635 820 216

Bankverbindung:
Südtiroler Volksbank: IT94 O 05856 58590 0405 7122 3610
Südtiroler Sparkasse: IT85 P 06045 58596 0000 0502 0574

  • Impressum
  • Cookies
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • powered by dp