Wochenblatt Meran
  • Meraner Stadtanzeiger Wochenblatt
  • News
  • Magazin
    • Editorial
    • Der Stieglitz
    • Titelthema
    • merk-würdig
    • So gesehen
    • Wandern in Südtirol
    • Botanischer Spaziergang
    • Aufgelesen
    • Ausländer in Meran
    • Chronik
    • Der Sterngucker
    • Erlesenes
    • Gesundheit
    • Historisches
    • Interview
    • Kolumne
    • Kultur
    • Meraner Informiert
    • Porträt
    • Ratgeber
    • Wirtschaft
    • Wohl ist die Welt...
    • Worte über Worte
    • Worte zum Nachdenken
  • Service
    • Ausgabenarchiv
    • Blätterarchiv
    • Kleinanzeigen
    • Gesundheit
      • Apotheken Meran
      • Ärzte Meran
    • Kirchen / Gottesdienste
    • Reiseleiter für Meran
    • Wetter für Meran
    • Verkehrsbericht Meran
  • Info
    • Termine
    • Preise / Mediendaten
    • Team
    • Kontakt
  1. meraner.eu 
  2. Wirtschaft  
  3. Reformen tröpfchenweise
Lesezeit: 3 min

Reformen tröpfchenweise

Im Frühling 2014 von Dr. Egon Gerhard Schenk

Dieser Artikel erschien vor 11 Jahren im Meraner Stadtanzeiger und ist unter Umständen nicht mehr ganz aktuell

Man hat dem neuen Ministerpräsidenten bereits den Übernamen „Mr. Bean“ gegeben. Mit seinem kumpelhaften Auftreten und seinem ewigen Grinsen hat er die Gunst Vieler gewonnen. In der Substanz unterscheidet sich Renzi aber kaum von seinem Vorgänger Letta. Versprechungen und politischer Klamauk ohne Ende. Die Zeitungen berichten über bahnbrechende Reformen, leider fehlt immer die entsprechende gesetzliche Verfügung. Es ist eher ein großes Verwirrspiel, das die Europäische Union und die Bürger beruhigen soll. Sucht man nach den umgesetzten Reformen, tut man sich schwer, im Dickicht der Berichterstattung die Gesetzesnormen zu finden. Es ist mittlerweile üblich, dass Notverordnungen erst Wochen nachdem sie von der Regierung beschlossen wurden, veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Reform des Zeitvertrages (Notverordnung Nr. 34 vom 20.03.2014)

Die Aufnahme von neuen Mitarbeitern mit Verträgen auf Zeit wurde völlig liberalisiert. Ab 21.03.2014 können Betriebe, ohne Angabe von Gründen, neue Mitarbeiter auf Zeit anstellen. Diese Verträge können bis zu 8 Mal verlängert werden. Die Höchstdauer bleibt jedoch auf 36 Monate beschränkt. Zwischen den einzelnen Verlängerungen brauchen auch keine Pausen mehr eingehalten werden. Auf den ersten Blick müsste diese „neue Freiheit“ und Flexibilität zu einem enormen Aufnahmeschub von Jugendlichen führen, wenn da nicht eine gesetzliche Beschränkung eingeführt worden wäre, die alle Hoffnungen zunichtegemacht hätte. Denn besonders kleine und mittlere Betriebe kommen nicht in den Genuss dieser „neuen Freiheit“. Die neue Bestimmung beschränkt nämlich die Aufnahme mit Verträgen auf Zeit auf 20 % des Personalstandes. Da nützt es wenig, wenn eine spezifische Norm festlegt, dass Betriebe für bis zu 5 Mitarbeiter einen Vertrag auf Zeit abschließen können. Faktisch können Betriebe, welche bereits Mitarbeiter auf Zeit beschäftigen, kaum neue Mitarbeiter auf Zeit aufnehmen, außer es handelt sich um einen Betrieb mit einem großen Personalstand. Man kann nur hoffen, dass diese Regel bei der Umwandlung der Notverordnung in ein ordentliches Gesetz noch abgeändert wird. Sonst wird es in nächster Zeit in unseren kleinen und mittelständigen Betrieben kaum mehr Aufnahmen geben. Ein kleines Trostpflaster: Saisonarbeitsverträge, Zeitverträge bei Ersatz von Mitarbeitern (z.B. bei Krankheiten oder Mutterschaften) und Zeitverträge mit Personen über 55 Jahren sind von der obigen Grenze ausgeschlossen.

Reduzierung der Abgeltungssteuer auf Mieteinnahmen bei Mietverträgen mit Gebietsabkommen (cedolare secca) wird ab 2014 von 15 % auf 10 % reduziert (Notverordnung Nr. 47 vom 28.3.2014)

Eigentlich ist es nicht nachvollziehbar, wieso die Regierung diese Maßnahme getroffen hat. Wem soll da geholfen werden? Vielleicht den Rentnern, denen man ab 01.07.2014 die Quellensteuer auf die spärlichen Zinseinnahmen von 20 % auf 26 % erhöhen will? Man gewinnt den Eindruck, dass man mit dieser Maßnahme das große private Immobilienvermögen oder die Bauwirtschaft unterstützen wollte. Wieso sollen aber dann nur die Mietverträge mit Gebietsabkommen und nicht alle Mietverträge gefördert werden. Sicher ist, dass die Mieten durch diese extrem niedrige Besteuerung nicht sinken werden. Man hätte zumindest dafür sorgen müssen, dass die Mieten reguliert werden, und zwar auf der Basis etwa unseres Landesmietzinses bei konventionierten Wohnungen. Die Abgeltungssteuer von 10 % gilt also nur für Mietverträge, welche aufgrund der Gebietsabkommen abgeschlossen werden. Diese Verträge können bekanntlich in Südtirol nur in den Gemeinden Meran, Lana, Algund, Bozen, Leifers und Eppan abgeschlossen werden. Die Abgeltungssteuer für alle anderen Mietverträge bleibt 21 %.

Ausländische Konten und Depots mit einem Gesamtbetrag von nicht mehr als 10.000,00 € sind nicht meldepflichtig

Weiterlesen?

Sie haben der Cookie-Nutzung nicht zugestimmt. Das ist natürlich in Ordnung. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir auf die - auch noch so spärlichen - Werbeeinnahmen angewiesen sind, um den Betrieb der Website aufrecht zu erhalten. Falls sie den vollen Inhalt sehen möchten, können sie hier der erweiterten Cookie-Nutzung und somit den Werbeeinblendungen zustimmen und uns so ermöglichen, Werbung von Drittanbietern einzublenden. Danke.

Werbung

Bestattung Theiner in MeranMeraner Stadtanzeiger Online-Werbung
Ausgabe 7/2014
Meraner Stadtanzeiger 7/2014
Fri, 04. Apr 2014

  • Editorial 07/2014
  • Nostalgie in freier Natur
  • Geheimnisvolles Violett der Blüten
  • Blick nach Norden
  • Villa Mathilde in Obermais stilgerecht erneuert
  • Der Strumpfmacher
  • Effiziente Organisation des Kleiderschranks
  • Passer Fritz 7/2014
  • Der Passeirer Schildhöfeweg
  • Reformen tröpfchenweise
  • Mit Herzblut dabei
  • Gott geht unsere Wege mit

PDF-Download 7/2014
Meraner Stadtanzeiger
Meraner Medien GmbH
Romstraße 65
39012 Meran
MwSt. 02 635 820 216

Tel. 0473 234 505
P.IVA 02 635 820 216

Bankverbindung:
Südtiroler Volksbank: IT94 O 05856 58590 0405 7122 3610
Südtiroler Sparkasse: IT85 P 06045 58596 0000 0502 0574

  • Impressum
  • Cookies
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • powered by dp