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  3. Neuheiten im Arbeitsrecht und im Steuerbereich
Lesezeit: 6 min

Neuheiten im Arbeitsrecht und im Steuerbereich

Im Winter 2024 von Dr. Markus Schenk


Das neue Haushaltsgesetz wurde am 30. Dezember 2023 veröffentlicht. Nachstehend die wichtigsten Neurungen für 2024:

Beitragsreduzierung für Arbeitnehmer

Die Beitragsreduzierung des Beitragssatzes der Arbeitnehmer von 6 % bzw. 7 %, welche im Jahr 2023 eingeführt wurde, bleibt für das Jahr 2024 bestätigt. Nochmals die Tabelle zur Auffrischung:

Beitragsgrundlage

Reduzierung Beitragssatz

0,00 €

bis 1.923,00 €

7 %

von 1.923,00

bis 2.692,00 €

6 %

Erhöhung der Grenze bzgl. Fringe Benefit

Nur für das Jahr 2024 wurde die Grenze der steuerfreien Zusprüche von unentgeltlichen Sachbezügen (Privatnutzung Firmenfahrzeug, Wertgutscheine, usw.) von 258,23 € auf:

  • 1.000,00 € für Personen ohne zu Lasten lebenden Kindern;
  • 2.000,00 € für Personen mit zu Lasten lebenden Kindern.

erhöht.

Anpassung der Steuersätze

Für das Jahr 2024 wird der Steuersatz von 25 % abgeschafft. Für das Jahr 2024 werden folgende Steuersätze für die Berechnung der Bruttosteuer angewandt:

Einkommen

Steuersatz

0,00 € bis 28.000 €

23 %

über 28.000,00 € und bis zu 50.000,00 €

35 %

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Ausgabe 1/2024
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Thu, 18. Jan 2024

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