Wochenblatt Meran
  • Meraner Stadtanzeiger Wochenblatt
  • News
  • Magazin
    • Editorial
    • Der Stieglitz
    • Titelthema
    • merk-würdig
    • So gesehen
    • Wandern in Südtirol
    • Botanischer Spaziergang
    • Aufgelesen
    • Ausländer in Meran
    • Chronik
    • Der Sterngucker
    • Erlesenes
    • Gesundheit
    • Historisches
    • Interview
    • Kolumne
    • Kultur
    • Meraner Informiert
    • Porträt
    • Ratgeber
    • Wirtschaft
    • Wohl ist die Welt...
    • Worte über Worte
    • Worte zum Nachdenken
  • Service
    • Ausgabenarchiv
    • Blätterarchiv
    • Kleinanzeigen
    • Gesundheit
      • Apotheken Meran
      • Ärzte Meran
    • Kirchen / Gottesdienste
    • Reiseleiter für Meran
    • Wetter für Meran
    • Verkehrsbericht Meran
  • Info
    • Termine
    • Preise / Mediendaten
    • Team
    • Kontakt
  1. meraner.eu 
  2. Wirtschaft  
  3. Die Kosten zahlt der Fiskus
Lesezeit: 2 min

Die Kosten zahlt der Fiskus

Im Winter 2020 von Mirko Oliva

Dieser Artikel erschien vor 5 Jahren im Meraner Stadtanzeiger und ist unter Umständen nicht mehr ganz aktuell

Der Staat fordert die Bürger dazu auf, die Fassaden Ihrer Häuser zu renovieren. Und fördert dies auch: ab 2020 können 90 % der Kosten für die Renovierung von Häuserfassaden von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Die Förderung wird in Form eines Steuerabsetzbetrages gewährt, der auf 10 gleiche Jahresraten aufzuteilen ist. Es ist nicht möglich, den Steuerbonus an Lieferanten, Banken o.ä. abzutreten und der Bonus kann auch nicht als Skonto auf der Rechnung in Anspruch genommen werden.

Gefördert werden Arbeiten an den Außenwänden, an den Balkonen und an den dekorativen Elementen. Zugelassen sind sowohl einfache Reinigungs- und Malerarbeiten wie auch weitergehende Renovierungen. Wenn die Arbeiten Auswirkungen auf die Energieeffizienz des Gebäudes haben, ist eine Enea-Meldung notwendig. Betreffen die Arbeiten zur energetischen Verbesserung mehr als 10 % der Fassade, muss außerdem ein Techniker (z.B. Geometer, Architekt, Ingenieur) bestätigen, dass die Vorgaben des „Decreto sviluppo“ vom 26. Juni 2015 und des Dekretes des MISE vom 11. März 2008 eingehalten werden. Gefördert werden nur Arbeiten an Gebäuden, die sich im historischen Ortskern (Zone A) oder in einer Auffüllzone (Zone B) befinden. Es muss sich um Arbeiten an Fassaden handeln, die von der Straße oder von anderem öffentlichen Grund aus sichtbar sind.

Besonders interessant ist, dass diese Förderung nicht nur Privatpersonen vorbehalten ist. Auch Unternehmen, Freiberuflervereinigungen, Gesellschaften und öffentliche und private Körperschaften sind zugelassen. Für Unternehmen ist dies doppelt interessant: die betreffenden Kosten können weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen als Betriebskosten abgesetzt und die entsprechende MwSt. kann auch verrechnet werden. Der Bonus kann vom Eigentümer, nackten Eigentümer, Fruchtnießer, Mieter, Leasingnehmer sowie von den zusammenlebenden Familienmitgliedern in Anspruch genommen werden. Auch ein Wohnrecht oder eine unentgeltliche Nutzungsleihe berechtigen zur Inanspruchnahme des Bonus: wichtig ist, dass die betreffenden Kosten von dem getragen werden, der den Bonus in Anspruch nehmen will.

Damit der Bonus angewandt werden kann, müssen eine Reihe von formellen Vorschriften, etwa im Zusammenhang mit der Zahlung, Urbanistik und Arbeitssicherheit eingehalten werden. Dennoch handelt es sich um eine extrem interessante Förderung, die sich die Interessierten nicht entgehen lassen sollten.

Werbung

Makler für Immobilien und BetriebeMeraner Stadtanzeiger Online-Werbung
Ausgabe 5/2020
Meraner Stadtanzeiger 5/2020
Thu, 05. Mar 2020

  • Editorial 05/2020
  • Corona-Virus
  • Elisabeth Oberrauch
  • Blüht nicht zu früh!
  • Der Korallenbaum oder Hahnenkammbaum, ein seltener Exot
  • Vom Nigerpass zum Schillerhof
  • Die Kosten zahlt der Fiskus
  • Begünstigte Anstellungsmöglichkeiten von Mitarbeitern 2020

PDF-Download 5/2020
Meraner Stadtanzeiger
Meraner Medien GmbH
Romstraße 65
39012 Meran
MwSt. 02 635 820 216

Tel. 0473 234 505
P.IVA 02 635 820 216

Bankverbindung:
Südtiroler Volksbank: IT94 O 05856 58590 0405 7122 3610
Südtiroler Sparkasse: IT85 P 06045 58596 0000 0502 0574

  • Impressum
  • Cookies
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • powered by dp