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  3. Betriebsübertragung mit Familienvertrag
Lesezeit: 2 min

Betriebsübertragung mit Familienvertrag

Viele Unternehmer kennen die folgende Thematik

Im Herbst 2019 von Mirko Oliva

Dieser Artikel erschien vor 6 Jahren im Meraner Stadtanzeiger und ist unter Umständen nicht mehr ganz aktuell

Sie haben das ganze Leben für den eigenen Betrieb gearbeitet, damit dieser wächst und sich entwickelt. Nun wollen Sie sich langsam zur Ruhe setzen. Ein(ige) Kind(er) arbeiten schon länger im Betrieb mit und natürlich soll(en) nun diese(s) den Betrieb erhalten, während die anderen Kinder anderweitige Interessen haben. Das Problem ist, dass das zu vererbende Vermögen zum größten Teil im Betrieb gebunden ist (Hotel, Betriebshalle, Geschäft) – für die anderen Erben ist einfach nicht genug Privatvermögen da, um die gesetzlichen Erbquoten zu erfüllen. Gleichzeitig ist es nicht möglich, die Kinder, die den Betrieb erben, mit zu hohen Ausgleichszahlungen zu belasten, ohne den Fortbestand des Unternehmens zu gefährden. Werden aber im Rahmen einer Schenkung oder eines Testaments die Rechte der Pflichtteilsberechtigten verletzt, dann könnten diese nach dem Tod des Schenkungsgebers dagegen vorgehen.

Die Lösung ist oft der Abschluss eines Familienvertrages (patto di famiglia).

Mit diesem kann ein Unternehmer den Betrieb oder ein Gesellschafter die eigenen Gesellschaftsanteile an ein oder mehrere Nachkommen übertragen, ohne dafür die gesetzlichen Erbquoten berücksichtigen zu müssen. Mit dem Einverständnis des potenziellen Erben ist es sogar möglich, komplett auf jeden Anteil am Unternehmen und jedem diesbezüglichen Ausgleich zu verzichten, ohne dass der potenzielle Erbe, seine Erben oder sonstige Anspruchsberechtigte später etwas gegen diesen Verzicht unternehmen können.

Auch bereits erfolgte Schenkungen können nachträglich saniert werden, sofern Schenkungsgeber und alle Beschenkten sich einig sind. Da die anfallenden Übertragungsgebühren i.d.R. kaum ins Gewicht fallen, können somit auch jahrzehntealte Erbproblematiken, die manchmal eine schwere Hypothek für jetzt anstehende Nachfolgeregelungen sind, ausgeräumt werden.

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Ausgabe 19/2019
Meraner Stadtanzeiger 19/2019
Thu, 03. Oct 2019

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