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  3. Das Krisenpaket „rette Italien“
Lesezeit: 5 min

Das Krisenpaket „rette Italien“

Im Winter 2011 von Dr. Egon Gerhard Schenk

Dieser Artikel erschien vor 14 Jahren im Meraner Stadtanzeiger und ist unter Umständen nicht mehr ganz aktuell

Am 6. Dezember 2011 wurde das Sparpaket der neuen Regierung mit der liebevollen Bezeichnung „rette Italien“ im Amtsblatt der Republik veröffentlicht und ist am gleichen Tag in Kraft getreten. Die Notverordnung trägt die Nummer 201 vom 06.12.2011. In der Folge haben wir die wichtigsten Neuheiten in Stichworten und nach Themenkreisen aufgelistet:

Immobilien (Grundstücke und Gebäude)

  • Die Steuerbegünstigungen für Gebäudesanierungen (36 %) werden in den Einheitstext für direkte Steuern eingefügt und bleiben somit auf unbestimmte Zeit bestehen.
  • Die Begünstigungen für die energetischen Sanierungen (55 %) werden um ein Jahr bis zum 31.12.2012 verlängert.
  • Die Gemeindeimmobiliensteuer ICI wird ab 01.01.2012 durch die neue Gemeindesteuer IMU (imposta municipale) ersetzt – der Hebesatz beträgt 2 ‰ für die landwirtschaftlichen Betriebsgebäude, 4 ‰ für die Erstwohnung und deren Zubehöre und 7,6 ‰ für alle übrigen Immobilien und für die Grundstücke. Als Grundlage für die Berechnung gelten die aufgewerteten Katastererträge. Die Gemeinden können die Hebesätze noch oben und unten verändern und Freibeträge für die Erstwohnungen einführen. Der Mindestfreibetrag für die Erstwohnung beträgt € 200,00.
  • Um das Steueraufkommen für die IMU zu erhöhen, werden überdies die Multiplikatoren für die Berechnung der Katastererträge um ca. 60 % erhöht. Die neuen Multiplikatoren sind:
    • Kat. A/1–A/9 + C/2, C/6, C/7 (Wohnungen und Zubehöre)    168
    • Kat. C/3, C/4, C/5 sowie B/1-B/9 (Werkstätten)                      147
    • Kat. A/10 (Büros)                                                                     84
    • Kat. D1-D/10 (Industriegebäude, Hotels)                                 63
    • C1 (Geschäfte)                                                                   57,75
    • für landwirtschaftliche Grundstücke                                        150
    • Die obigen Multiplikatoren beinhalten auch den Aufschlag von 5 %.

Die neuen Multiplikatoren gelten nicht für die Register-, Grundbuchs- und Katastergebühren bei Übertragungen von Immobilien.

Verbot der Bargeldzahlungen über 999,99 €

Das Verbot gilt bereits seit dem 06.12.2011. Bei nachvollziehbaren Barzahlungen über € 999,99 (z.B. über Rechnungen, Steuerquittungen oder Kassabelegen) sind Strafen bis zu 40 % des Betrages, mit einem Minimum von € 3.000,00, vorgesehen. Das Verbot gilt auch bei Schenkungen und Verleihungen. Die Inhabersparbücher mit einem Saldo von mehr als 999,99 € müssen innerhalb 31.12.2011 gelöscht oder geregelt werden.

Keine Barzahlungen der öffentlichen und lokalen Körperschaften über 500,00 € - Gratiskonten für Mindest- und Sozialrenten

Die öffentlichen und lokalen Körperschaften dürfen keine Barzahlungen über € 500,00 durchführen. Dies gilt auch für die Gehälter, Pensionen und Renten.

Die Post, die Banken und die sonstigen Finanzvermittler müssen den Beziehern von Mindest- und Sozialrenten spesenfreie Konten zur Verfügung stellen. Diese Konten sind auch von der Stempelsteuer befreit.

Kontrolle der Bankoperationen

Ab 01.01.2012 müssen die Kreditinstitute und Finanzvermittler sämtliche Geschäftsvorfälle der Kunden der Agentur der Einnahmen mitteilen. Dadurch erhält die Finanzverwaltung eine vollständige Übersicht über alle Finanzbewegungen eines jeden Bürgers. Bei suspekten Behebungen oder Einlagen kann die Finanzverwaltung automatisch Nachforschungen über deren Bestimmung oder Herkunft anstellen.

Einkommensteuer

Die regionale Zusatzsteuer wird rückwirkend ab dem Steuerjahr 2011 von 0,90 % auf 1,23 % erhöht.

Wertschöpfungssteuer IRAP

Zwei neue Begünstigungen sind eingeführt worden:

  • es wird ein neuer Freibetrag von jährlich € 10.600,00 für jeden, auf unbestimmte Zeit beschäftigten Jugendlichen unter 35 Jahren und für jede beschäftigte Frau eingeführt;
  • die IRAP bezüglich der Lohnkosten ist zu 100 % bei der besteuerbaren Grundlage für die Einkommensteuer absetzbar.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuersätze von 21 % und 10 % steigen ab 01.10.2012 um 2 Punkte auf 23 % und 12 % und ab 01.01.2013 um einen weiteren halben Punkt auf 23,5 % und 12,5 %.

Neue Belastung der Luxusgüter

Die bereits im Juli eingeführte Zusatzsteuer für Fahrzeuge mit hoher Leistungsfähigkeit wird drastisch erhöht: 20,00 € pro Kilowatt ab einer Nennleistung von 185 Kilowatt. Ähnliche Sondersteuern werden für Boote und private Flugzeuge erhoben.

Einheitssteuer auf aus dem Ausland zurückgeführte Geldbeträge (Steuerschutzschild)

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Bestattung Theiner in MeranMakler für Immobilien und Betriebe
Ausgabe 24/2011
Meraner Stadtanzeiger 24/2011
Fri, 16. Dec 2011

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