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  3. Vorteile für Rückkehrer werden eingeschränkt
Lesezeit: 2 min

Vorteile für Rückkehrer werden eingeschränkt

Im Herbst 2023 von Mirko Oliva


Die aktuelle italienische Regierung Meloni wird die Steuerbegünstigung für Zuzügler wohl beschneiden, das scheint außer Zweifel. Bekanntlich müssen Personen, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen um dort zu arbeiten, lediglich 30 % des Einkommens besteuern – die restlichen 70 % sind steuerfrei. Voraussetzungen sind, dass der Steuerzahler in den zwei Steuerperioden vor der Rückkehr nach Italien im Ausland ansässig war und danach seinen Wohnsitz für mindestens 2 Jahre in Italien behält und auch vorwiegend in Italien arbeitet. Die Steuerbegünstigung gilt sowohl für Angestellte als auch für selbständige Unternehmer und Freiberufler. Die Steuerbegünstigung gilt prinzipiell für 5 Jahre, kann aber um weitere 5 Jahre verlängert werden, sofern der Begünstigte eine Immobilie in Italien erwirbt oder ein Kind hat. In den zweiten 5 Jahren sind immerhin noch 50 % des Einkommens steuerfrei. Wenn der Steuerzahler 3 oder mehr zu Lasten lebende Kinder hat, sind sogar 90 % des Einkommens steuerfrei.

Ab 2024 sollen nur mehr 50 % des Einkommens 5 Jahre lang steuerfrei sein. Eine Verlängerung ist nicht mehr vorgesehen. Der Mindestzeitraum, den die Person im Ausland verbracht haben muss, bevor diese den Wohnsitz nach Italien verlegt, soll von 2 auf 3 Jahre erhöht werden. Außerdem muss der Zuwanderer oder Rückkehrer in Zukunft mindestens 5 Jahre in Italien zu bleiben.

Gefördert wird nur mehr die Zuwanderung von „qualifizierten“ Arbeitskräften, also von Personen mit einem Universitätsabschluss oder bestimmten beruflichen Qualifikationen. Auch muss es sich um ein „neues“ Arbeitsverhältnis handeln. Es wird nicht mehr möglich sein, für das gleiche Unternehmen oder die gleiche Unternehmensgruppe wie im Ausland tätig zu sein. Die Steuerbegünstigung soll nur mehr für Angestellte und Freiberufler gelten, Unternehmer werden ausgeschlossen.

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