Wochenblatt Meran
  • Meraner Stadtanzeiger Wochenblatt
  • News
  • Magazin
    • Editorial
    • Der Stieglitz
    • Titelthema
    • merk-würdig
    • So gesehen
    • Wandern in Südtirol
    • Botanischer Spaziergang
    • Aufgelesen
    • Ausländer in Meran
    • Chronik
    • Der Sterngucker
    • Erlesenes
    • Gesundheit
    • Historisches
    • Interview
    • Kolumne
    • Kultur
    • Meraner Informiert
    • Porträt
    • Ratgeber
    • Wirtschaft
    • Wohl ist die Welt...
    • Worte über Worte
    • Worte zum Nachdenken
  • Service
    • Ausgabenarchiv
    • Blätterarchiv
    • Kleinanzeigen
    • Gesundheit
      • Apotheken Meran
      • Ärzte Meran
    • Kirchen / Gottesdienste
    • Reiseleiter für Meran
    • Wetter für Meran
    • Verkehrsbericht Meran
  • Info
    • Termine
    • Preise / Mediendaten
    • Team
    • Kontakt
  1. meraner.eu 
  2. Wirtschaft  
  3. Baustellenvorankündigung ab 1. April 2018 nur mehr telematisch
Lesezeit: 1 min

Baustellenvorankündigung ab 1. April 2018 nur mehr telematisch

Im Frühling 2018 von Dr. Egon Gerhard Schenk

Dieser Artikel erschien vor 7 Jahren im Meraner Stadtanzeiger und ist unter Umständen nicht mehr ganz aktuell
Baustellenvorankündigung nur mehr telematisch
Baustellenvorankündigung nur mehr telematisch

Es dürfte mittlerweile allgemein bekannt sein, dass bei Sanierungsarbeiten oder bei baulicher Umgestaltung die Steuerbegünstigungen nur beansprucht werden können, wenn vor Beginn der Arbeiten eine Baustellenvorankündigung an das Arbeits­inspektorat verschickt wird. Bisher konnte man zu diesem Zweck den vom Amt für Arbeit ausgearbeiteten Vordruck verwenden. Ab 1. April 2018 kann man diese Meldung nur mehr telematisch vornehmen.

Anmeldung im System

Bevor man die Meldung ausfüllen und verschicken kann, muss man sich im Portal www.baustellenmeldungbz.it anmelden. Zu diesem Zwecke klickt man auf „Registrieren“ und gibt dann alle Daten des Benutzers ein. Username und Password können frei gewählt werden.

Nach der Registrierung wird man vom Arbeitsinspektorat telefonisch kontaktiert, wobei man dann die Registrierung bestätigen muss. Erst nach dieser Betätigung werden die Logindaten freigegeben.

Bestätigung der Meldung

Nach jeder verschickten Baustellenvorankündigung und nach jeder Änderung generiert das Informationssystem eine Empfangsbestätigung, welche über E-Mail an den Absender verschickt wird.

Übermittlung der Bestätigung an die Verwaltung und Anschlagepflicht

Weiterlesen?

Sie haben der Cookie-Nutzung nicht zugestimmt. Das ist natürlich in Ordnung. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir auf die - auch noch so spärlichen - Werbeeinnahmen angewiesen sind, um den Betrieb der Website aufrecht zu erhalten. Falls sie den vollen Inhalt sehen möchten, können sie hier der erweiterten Cookie-Nutzung und somit den Werbeeinblendungen zustimmen und uns so ermöglichen, Werbung von Drittanbietern einzublenden. Danke.

Werbung

Makler für Immobilien und BetriebeBestattung Theiner in Meran
Ausgabe 6/2018
Meraner Stadtanzeiger 6/2018
Thu, 22. Mar 2018

  • Editorial 06/2018
  • 50 Jahre im grünen Bereich
  • Das Ist Norm seit 100 Jahren
  • Sträucher für klimatisch bevorzugte Gebiete
  • Diabetes Mellitus
  • Mit Schneeschuhen zur Berglalm
  • Baustellenvorankündigung ab 1. April 2018 nur mehr telematisch
  • Meran – eine christliche Stadt!?

PDF-Download 6/2018
Meraner Stadtanzeiger
Meraner Medien GmbH
Romstraße 65
39012 Meran
MwSt. 02 635 820 216

Tel. 0473 234 505
P.IVA 02 635 820 216

Bankverbindung:
Südtiroler Volksbank: IT94 O 05856 58590 0405 7122 3610
Südtiroler Sparkasse: IT85 P 06045 58596 0000 0502 0574

  • Impressum
  • Cookies
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • powered by dp