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  3. Die monatliche Auszahlung der Abfertigung
Lesezeit: 3 min

Die monatliche Auszahlung der Abfertigung

Im Winter 2015 von Dr. Egon Gerhard Schenk

Dieser Artikel erschien vor 10 Jahren im Meraner Stadtanzeiger und ist unter Umständen nicht mehr ganz aktuell

Um die Wirtschaft anzukurbeln, hat die Regierung Renzi den Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben, sich ab 01.03.2015 die Abfertigung monatlich auszahlen zu lassen. Birgt diese Form der Finanzierung jedoch die gewünschten Vorteile für die Mitarbeiter, oder sind auch Nachteile gegeben?

Wer hat Zugang?

Mit dem Stabilitätsgesetz hat die Regierung Renzi den Art. 2120 des ZGB abgeändert, sodass Mitarbeiter im Privatsektor nun die Möglichkeit haben, sich monatlich die Abfertigung auszahlen zu lassen. Die Entscheidung zur Auszahlung der Abfertigung wird allein vom Mitarbeiter getragen. Der Mitarbeiter muss dabei mindestens 6 (sechs) Monate beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sein. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben die Hausangestellten, die Mitarbeiter in der Landwirtschaft und die Mitarbeiter von öffentlichen Körperschaften.

Der Antrag

Der Mitarbeiter erklärt innerhalb 1. März 2015 mittels einer eigenen Erklärung, dass er die Möglichkeit der Auszahlung der Abfertigung in Anspruch nehmen will. Diese Entscheidung ist für 40 Monate, also bis zum 30. Juni 2018, bindend, d.h. der Mitarbeiter kann nicht mehr für die Hinterlegung der Abfertigung optieren.

Pensionsfonds?

Mitarbeiter, welche sich für die Hinterlegung der Abfertigung bei einem Pensionsfonds (Labor-, Raiffeisenfonds, Alleata Previdenza usw.) entschieden haben, können auch für die monatliche Auszahlung der Abfertigung optieren. Dabei wird die Abfertigung nicht mehr an den Pensionsfond überwiesen, sondern dem Mitarbeiter direkt ausgezahlt. Die Mitarbeiter müssen sich jedoch im Klaren sein, dass ihnen durch die Auszahlung 40 Monate Einzahlung bei den Pensionsfonds fehlen und sich ihr Pensionsanspruch aus dem Pensionsfonds dementsprechend reduziert.

Die Besteuerung

Da die Abfertigung über mehrere Jahre anreift, wäre es nicht korrekt, diese gleich wie die laufenden Einkünfte zu besteuern. Der Gesetzgeber hat daher festgelegt, dass die Abfertigung aufgrund des Durchschnittssteuersatzes der letzten 5 Jahre besteuert wird. Wenn ein Mitarbeiter sich für die monatliche Auszahlung der Abfertigung entscheidet, dann muss ihm klar sein, dass die monatlichen Zahlungen der ordentlichen Besteuerung unterliegen und gemeinsam mit den normalen Lohnbezügen besteuert werden. Dies kann zur Folge haben, dass die monatliche Abfertigung anstatt mit 23 % mit 27 % oder sogar 38 % besteuert wird. Hochrechnungen haben ergeben, dass es sich bei Einkommen bis zu 15.000,00 € im Jahr lohnt, sich die Abfertigung monatlich auszahlen zu lassen, da der Steuersatz unverändert bei 23 % liegt. Bei Einkommen zwischen 15.000,00 € und 28.000,00 € kann sich die monatliche Auszahlung trotzdem noch lohnen, da man maximal ca. 83,00 € im Jahr durch die höhere Besteuerung verliert. Bei Einkommen über 28.000,00 € im Jahr lohnt sich die Auszahlung der Abfertigung auf keinen Fall.

Auswirkung der monatlichen Auszahlung auf verschiedene Berechnungsgrundlagen

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Ausgabe 3/2015
Meraner Stadtanzeiger 3/2015
Thu, 05. Feb 2015

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